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Der Energieausweis nach EnEV

(Energieeinsparverordnung)


Ein Energiebedarfsausweis wird benötigt für:
Gebäude bis 4 Wohneinheiten und Baujahr 1977 oder älter


Die Wahlfreiheit zwischen Bedarfsausweis und Verbrauchsausweis besteht für:

- Jeden Neubau

- Gebäude bis 4 Wohneinheiten und Baujahr 1977 oder älter und das Gebäude auf das Niveau der Wärmeschutzverordung von 1977 saniert wurde.

- Jeder Altbau ab Baujahr 1978


Wir erstellen Ihnen den entsprechenden Energieausweis mit der vorgeschriebenen Registriernummer des DiBT zum Festpreis ohne versteckte Kosten.



Suchen Sie Antworten auf eine dieser Fragen oder haben Sie allgemeinen Informationsbedarf zum Energiepass?

Setzen Sie sich mit uns in Verbindung. Wir beraten Sie gerne unverbindlich.

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