Der Energieausweis nach EnEV (Energieeinsparverordnung)
Ein Energiebedarfsausweis wird benötigt für:
Gebäude bis 4 Wohneinheiten und Baujahr 1977 oder älter
Die Wahlfreiheit zwischen Bedarfsausweis und Verbrauchsausweis besteht für:
- Jeden Neubau
- Gebäude bis 4 Wohneinheiten und Baujahr 1977 oder älter und das Gebäude auf das Niveau der Wärmeschutzverordung von 1977 saniert wurde.
- Jeder Altbau ab Baujahr 1978
Wir erstellen Ihnen den entsprechenden Energieausweis mit der vorgeschriebenen Registriernummer des DiBT zum Festpreis ohne versteckte Kosten.
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